Schwerbehindertenausweis

Informationsblatt des Schulelternbeirates der Carl Orff Schule Engers

Schwerbehindertenausweis

Keine Rechte ohne Nachweis!

Liebe Eltern, liebe gesetzliche Betreuer,

wir möchten Sie heute noch mal über die Notwendigkeit und die Vorteile des Nachteilsausgleiches (Ausweis nach dem Schwerbehindertenrecht – des sogenannte Schwerbehindertenausweis) für unsere Kinder informieren.

Es ist vielleicht einigen Eltern noch nicht bekannt, dass der Behindertenausweis vor allem ein Nachteilsausgleich ist!

Er beinhaltet für unsere Kinder und auch für deren Erziehungsberechtigte besondere Schutzrechte und Leistungsansprüche.

Dazu gehören z. B. je nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung und der Zuordnung der entsprechenden Kennzeichen (siehe unten):

  • Kfz- Steuerbefreiung
  • Freifahrt im Nahverkehr
  • Eintrittsermäßigung (Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen, Schwimmbäder usw.)
  • Pauschbetrag, der einem beeinträchtigten Kind zusteht, den die Eltern steuerlich

geltend machen können

  • Sowie einige Leistungen zusätzlich

Ein kleiner Überblick über die Bedeutung der wohl wichtigsten Kennzeichen im Nachteilsausgleich

G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr/erhebliche Gehbehinderung/ Geh- und Stehbehinderung. Das Merkzeichen hat u.a. Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer.

Voraussetzung:

Gilt für Menschen, die wegen der Einschränkung des Gehvermögens oder auch durch Störungen der Orientierungsfähigkeit in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Gilt auch für Menschen, die nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht, ohne sich in Gefahr zu bringen, in der Lage sind Wegstrecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden können.

B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer notwendigen Begleitperson des beeinträchtigten Menschen im öffentlichen Personenverkehr.

Voraussetzung:

Gilt für Menschen, wenn sie zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. zum Bewältigen unbekanter Streckenverbindungen u.ä.) auf Hilfe angewiesen sind. Dies bedeutet nicht, dass die beeinträchtigte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

H = Hilflosigkeit (bitte nicht erschrecken! Wenn sie die Voraussetzungen lesen, erkennen Sie vielleicht doch Ihr Kind darin wieder)

Das Merkmal hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für die Steuer.

Voraussetzung:

Hilflos ist der beeinträchtigte Mensch (Kind), der für eine Reihe von häufigen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf.

Auch in Form von Überwachung oder Hilfe zur Anleitung an diesen Tätigkeiten, oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Wie Sie sehen, gibt es einige Vorteil für Ihr Kind und Sie, einen Nachteilsausgleich (Behindertenausweis) zu beantragen.

Sie sollten so früh wie möglich einen Nachteilsausgleich beantragen, denn dieser Ausweis ist nicht nur für jüngere Kinder wichtig, sondern auch für unsere jungen Erwachsenen.

Z.B. - zur Statusprüfung bei der Agentur für Arbeit

        - für die Fahrt zur Arbeitsstelle

        - für die Sozialversicherung in anerkannten Werkstätten für Menschen mit

          Behinderung oder entsprechenden  

         Wohneinrichtungen

  - durch die Ermäßigungen Teilnahme am öffentlichen Leben

Wenn Sie bei der Beantragung Hilfe brauchen, stehen Ihnen die Lehrkräfte Ihrer Klassen gerne zur Verfügung.

Sie können sich auch direkt an das

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 

Baedekerstr. 2-20            

56073 Koblenz

wenden.

Dort wird auch der Antrag gestellt.

Ganz wichtig zum Gelingen ihres Antrages ist es, dass Sie bei der Rubrik

          Angaben zu anderweitigen Feststellungen/Begutachtungen

die Schule mit Adresse angeben: Carl-Orff-Schule, Orffstraße 37, 56566 Neuwied

 

Ihr Schulelternbeirat

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